Der Weg durch die Bürokratie zum Führerschein - wir helfen Dir!

Antragstellung und welche Dokumente brauche ich ?


Für den Fahrerlaubnis-Antrag benötigst Du:

1.) Bescheinigung "lebensrettende Sofortmaßnahmen", Termine jeden 2., 3. und 4. Samstag im Monat um 9.00 Uhr beim DRK in Arnsberg, Hansastrasse (ehemals VBK 34), Kosten 20,-- €
2.) 1 aktuelles Passbild (muß biometrisch sein, wie beim Pass oder Personalausweis)
3.) Sehtest, erstellt vom Optiker oder Augenarzt
4.) Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

Übrigens: Du kannst den Sehtest und die Erste Hilfe schon vor einer Anmeldung machen, es beschleunigt das Verfahren!!!

Den Antrag bitte in Blockbuchstaben oder mit der Schreibmaschine ausfüllen - also bitte deutlich lesbar -
Beantworte die Fragen mittel eines "X" in den dafür vorgesehenen Kästchen wahrheitsgemäß.
Datum und Unterschrift nicht vergessen.

Bewerber um den Führerschein mit 17 müssen zusätzlich weitere Dokumente ausfüllen. Du bekommst ein Beiblatt, das der Bewerber selbst auszufüllen hat, darüber hinaus gibt es für jeden Begleiter ein eigenes Beiblatt, welches von den Begleitpersonen ausgefüllt werden muß. Zusätzlich benötigen wir von den Begleitern jeweils eine Kopie ihres Führerscheins (Vorder- und Rückseite). Die benötigten Formulare kannst Du auch unter den unten aufgeführten Links bequem herunterladen.

Voraussetzungen als Begleiter
Die begleitende Person
1. muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
2. muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein, die während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist,
3. darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 im Verkehrszentralregister mit nicht mehr als 3 Punkten belastet sein.
Die Fahrerlaubnisbehörde hat bei Erteilung der Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 zu prüfen, ob diese Voraussetzungen vorliegen; sie hat die Auskunft nach Nummer 3 beim Verkehrszentralregister einzuholen.
Die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 nicht begleiten, wenn sie
1. 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkohol-Konzentration führt,
2. unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht.


Unterschrift mit Dokumentenstift auch auf das Aufkleber-Feld ! (Diesen Dokumentenstift haben wir in der Fahrschule)
Wenn Du alle erforderlichen Unterlagen gesammelt hast, bring sie an einem Unterrichtsabend wieder mit. Da auch das Straßenverkehrsamt nicht umsonst arbeitet, werden noch Bearbeitungsgebühren fällig, die Du bitte ebenfalls mitbringst. Die Höhe der Gebühren für die Bearbeitung des Antrages erfährst Du bei uns.
Wir erledigen alles Weitere für Dich.

Wenn dann der Antrag als Prüfauftrag beim TÜV eingegangen ist, bekommst Du eine Rechnung des TÜV-Nord über die Prüfungsgebühren. Das ist für Sie das Zeichen, daß nun eine Prüfung möglich ist.
Diese Prüfungsgebühren sind vor einer Prüfung rechtzeitig zu entrichten. Ohne einen Zahlungsbeleg kann keine Prüfung gemacht werden. Daher empfiehlt es sich, sich für die Überweisung eine Quittung ausstellen zu lassen.

Zusätzliche Informationen